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Das Recht auf Vergessen: Datenschutzgrundverordnung und Bewerbungen

Das Recht auf Vergessen ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen Datenschutzgrundverordnung, weiß Personalberater Hans Ulrich Gruber. Dieses Thema sei gerade im Bewerbungsprozess nicht immer leicht umzusetzen. Bedeute es doch, dass auf Wunsch des Bewerbers alle im Unternehmen befindlichen Kopien der personenbezogenen Daten gelöscht werden müssen. Wie das in der Praxis umsetzbar, darüber spricht Personalberater Hans Ulrich Gruber.